Beratungsqualität

Die DEUS Deutsche Societät eG stellt hohe Anforderungen an die Qualifikation ihrer Mitarbeiter und Partner und sichert ihren Kunden somit zu, immer durch einen seriösen, zuverlässigen und kompetenten Experten betreut zu werden.

Um den Qualitätsstandard dauerhaft zu halten, unterwirft sich jeder Bewerber zunächst einem aufwendigen Aufnahmeverfahren und nach erfolgreicher Akkreditierung dem internen Verhaltenskodex.

Verhaltenskodex

§ 1 Allgemeines

(1) Der Verhaltenskodex verpflichtet zu verantwortungsvoller Beratung und Betreuung der Klienten und gilt unabhängig den gesetzlichen Regelungen für Angehörige rechts- und steuerberatender Berufe (BORA und BOStB). Berater im Sinne dieses Verhaltenskodexes sind unabhängige, eigenverantwortliche, qualifizierte und fachlich kompetente Experten, die professionelle Beratungsleistungen bereitstellen.

(2) Die DEUS fordert von ihren akkreditierten Mitgliedern zur Sicherung eines hohen Leistungsstandards die Einhaltung dieser Verpflichtungen, um damit die Reputation und die öffentliche Anerkennung der Genossenschaft und ihrer Mitglieder zu erhalten.

(3) Die Einhaltung des Verhaltenskodexes wird durch den Vorstand überwacht und durchgesetzt. Bei Nichtbeachtung kann dies durch gemeinsamen Beschluss von Vorstand und Aufsichtsrat zum Ausschluss aus der DEUS führen. Sobald eine rechtskräftige Verurteilung des Mitgliedes durch ein staatliches Gericht oder eine Maßnahme einer staatlichen Behörde bekannt wird, überprüft die DEUS, ob wegen desselben Verhaltens ein Verstoß gegen die Standesregeln gegeben ist. Die Standesregeln befreien das einzelne Mitglied nicht von seiner individuellen Haftung gegenüber seinen Klienten.

(4) Der Verhaltenskodex können je nach Notwendigkeit mittels Hinzufügen zusätzlicher Grundsätze, Regeln und Artikel durch Beschluss der Generalversammlung ergänzt und aktualisiert werden. Er ist von jedem Mitglied der DEUS zu akzeptieren und einzuhalten, unabhängig davon, ob es seine Berufstätigkeit angestellt oder selbständig ausübt.

§ 2 Sorgfaltspflicht

Der Berater übt seinen Beruf gewissenhaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes aus und ist verpflichtet, seinen Klienten mit Kompetenz und Gewissenhaftigkeit zu beraten sowie die Interessen des Klienten vor die eigenen zu stellen. Er ist verpflichtet, jedes standeswidrige oder gemeinsame Standesinteresse verletzende Verhalten zu unterlassen.

§ 3 Fachliche Kompetenz

(1) Der Berater deklariert gegenüber seinen Klienten jene Beratungsbereiche, für die er ausreichend fachlich kompetent ist, genau und übernimmt nur solche Aufträge, für deren Bearbeitung er, seine Mitarbeiter und/oder Kooperationspartner die erforderlichen Fähigkeiten und Erfahrungen einbringen können. Er übt seinen Beruf mit der zu Gebote stehenden Gewissenhaftigkeit aus.

(2) Er bietet nur Lösungen an, die der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung und den Bedürfnissen der Klienten in bester Weise gerecht werden. Er unternimmt alle Anstrengungen, seine Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden ständig zu verbessern und die Vorteile dieser Verbesserung seinen Klienten uneingeschränkt zugänglich zu machen.

§ 4 Unabhängigkeit

(1) Der Berater hat bei seiner Berufsausübung seine persönliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit zu wahren. Er darf keine Bindungen – welcher Art auch immer – eingehen, die seine berufliche Unabhängigkeit gefährden könnten oder geeignet sind, das Ansehen der DEUS und ihrer Mitglieder zu beeinträchtigen.

(2) Ist die Unabhängigkeit des Beraters nicht mehr gesichert, weist er im Klientenkontakt dezidiert darauf hin und erweckt nicht den Eindruck der Neutralität und Objektivität.

§ 5 Eigenverantwortlichkeit

Berater haben ihre beruflichen Tätigkeiten in eigener Verantwortung zu bestimmen. Die Eigenverantwortlichkeit verlangt vom Berater, dass er sich persönlich ein Urteil bildet und seine Entscheidungen danach ausrichtet.

§ 6 Seriosität

(1) Berater empfehlen ihre Dienste nur dann, wenn sie nach bestem Wissen und Gewissen erwarten dürfen, dass ihre Vorschläge und Empfehlungen genau definierte Vorteile für den Klienten bringen werden.

(2) Seriöse Berater wirken neben der analytisch-gutachterlichen Tätigkeit und der Erarbeitung von Empfehlungen auch bei der Realisierung der Vorschläge und Maßnahmen mit. Die Zusammenarbeit mit den Klienten erfolgt dabei solange, bis dieser ohne Hilfe des Beraters die anstehenden Aufgaben selbst durchführen kann.

§ 7 Integrität

(1)Die Beziehungen eines Beraters zu seinen Auftraggebern beruhen auf einem Vertrauensverhältnis. Die Annahme eines Auftrages ist daher in jenen Fällen ausgeschlossen, in denen dieses Vertrauensverhältnis nicht bestehen kann. Gleiches gilt für die Aufrechterhaltung eines Vertragsverhältnisses.

(2) Berater behandeln alle internen Vorgänge und erhaltenen Informationen, die ihnen durch die Arbeit beim Klienten bekannt geworden sind, streng vertraulich; insbesondere werden auftragsbezogene Unterlagen Dritten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zugänglich gemacht.

(3) Klienten werden nur dann als Referenz angegeben, wenn diese dazu ihre ausdrückliche Zustimmung erteilt haben; diese ist vorher einzuholen.

(4) Der Berater hat seine Mitarbeiter und Angestellten zur Beachtung dieser Grundsätze anzuhalten; er verbürgt sich für deren Verhalten.

(5) Berater unterlassen jede Abwerbung von Mitarbeitern des Klienten. Sie verlangen von ihren Mitarbeitern und Angestellten, dass diese während der Dauer der Klientenbeziehungen keine Verhandlungen mit Klienten über eine Anstellung führen, damit Objektivität der Beratungstätigkeit gewahrt bleiben kann.

§ 8 Lauterer Wettbewerb und Kooperation

(1) Berater erbringen grundsätzlich keine unentgeltlichen Leistungen.

(2) Sie achten das geistige Urheberrecht an Entwürfen, Vorschlägen, Konzeptionen und Veröffentlichungen anderer – insbesondere von Kooperationspartnern – und verwenden solches Material nur unter Angabe der Quellen.

(3) Bei Annahme umfassender Beratungsaufträge ist in der Regel die Beziehung von bzw. die Kooperation mit weiteren Mitgliedern der DEUS meist unerlässlich. In diesem Fall garantiert der Berater für die Qualität und Leistungsfähigkeit seiner Kooperationspartner sowie für eine aufeinander abgestimmte Beratungstätigkeit des gesamten Teams. Für die durch DEUS vermittelten Aufträge kommen ausschließlich Kooperationspartner aus ihrer Mitgliedschaft in Betracht. Diese werden vor einer Kooperation durch den Berater sorgfältig ausgewählt.

(4) Bei Kooperationen werden die Projektverantwortlichkeit sowie die Art und der Umfang der Zusammenarbeit gegenüber dem Klienten deklariert.

§ 9 Honorare

(1) Berater berechnen Honorare, die in angemessenem Verhältnis zu Art und Umfang der durchgeführten Beratung stehen. Das Honorar wird vor Beginn der Beratungstätigkeit mit dem Klienten vereinbart.  

(2) Angebote werden ausschließlich so formuliert, dass der Klient sich ein inhaltlich vollständiges und umfassendes Bild von den zu erwartenden Leistungen sowie den dabei in Rechnung gestellten Honoraren machen kann.

§ 10 Werbung

Berater verpflichten sich zu seriösem Verhalten in der Werbung und Akquisition.